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Wichtige Fragen und Antworten (FAQs)

Wer kann das Ticket kaufen?

  • Schüler*innen
  • Auszubildende
  • Absolventen*innen vom Bundesfreiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD, FDAG)
  • Studierende

Wichtig: Ab 15 Jahren ist ein Nachweis der Ausbildungseinrichtung erforderlich, ein Vordruck dafür findest du hier.

Wo kann ich das Ticket kaufen?

Das Netzticket 3-6-5 ist als Jahreskarte über unser Antragsformular erhältlich. Hier gelangst du zum Ticketportal.

Du kannst das Ticket jeweils bis zum 20. für den Folgemonat bestellen (Beispiel: Wenn du das Ticket zum 01. Mai haben möchtest, musst du es bis zum 20. April bestellen).

Wie bezahle ich das Ticket?

Bei der Zahlung kannst du zwischen einer jährlichen, halbjährlichen oder quartalsweisen Abbuchung per SEPA-Lastschriftverfahren wählen. Für die halbjährliche oder quartalsweise Zahlung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. In diesen Fällen werden für eine Bonitätsprüfung personenbezogene Daten an eine Auskunftei übermittelt. Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das Verkehrsunternehmen max. 6 Monate gespeichert. Alternativ kann auch eine einmalige Vorauszahlung geleistet werden.

Kann ich das Ticket auch beim Fahrpersonal oder in einer Vorverkaufsstelle erhalten?

Nein, der Vertrag für das Netzticket 3-6-5 kann ausschließlich online abgeschlossen werden. Hier gelangst du zu unserem Ticketportal.

Darf ich mein Ticket in der Familie oder an Freunde weitergeben?

Nein, das Ticket ist personengebunden und mit einem Foto von dir versehen.

Muss ich außer dem Ticket etwas dabeihaben?

Ab 15 Jahren musst du bei der Bestellung des Netztickets 3-6-5 eine Bescheinigung der Schule, des Ausbildungsbetriebes oder der sonstigen Ausbildungseinrichtung vorlegen. Den Berechtigungsnachweis zum Ausdrucken findest du hier

Darf ich eine weitere Person oder einen Hund mitnehmen?

Nein, das Ticket gilt nur für dich allein.

Darf ich mit dem Ticket auch am Wochenende und in den Ferien fahren?

Ja, das Ticket ist an jedem Tag im Jahr gültig. Auch in den Ferien bist du damit in unserem gesamten Liniennetz mobil.

Kann ich das Ticket auch für das Anruf-Sammel-Taxi und die Anruf-Linien-Fahrten nutzen?

Für das Anruf-Sammel-Taxi (AST) gelten die regulären AST-Preise und Bedingungen. Die Anruf-Linien-Fahrten (ALF) kannst du ohne Erwerb eines weiteren Tickets nutzen.

Kann ich mit mit dem Ticket auch mit dem Bürgerbus fahren?

Ja, das Ticket ist für das Fahrplanangebot der Bürgerbusse gültig.

Darf ich mein Fahrrad oder E-Scooter mitnehmen?

Die Mitnahme eines Fahrrades ist nicht kostenlos; hierfür musst du ein separates Ticket kaufen. Dein E-Scooter wird kostenlos befördert, solange dieser zusammengeklappt ist.

Kann ich den Vertrag vor Ablauf eines Jahres kündigen?

Eine vorzeitige Kündigung ist mit dem Wegzug aus unserem Verkehrsgebiet möglich oder durch Entfall der Berechtigung. Alle weiteren Gründe werden im Einzelfall entschieden.