kommt gut an

3-G Regel im Nahverkehr

Ab dem 24. November gilt: Geimpft, genesen oder getestet in Bus und Bahn.

Mit Inkrafttreten der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung gilt die 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr. Das bedeutet: zur Mitfahrt müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis bei sich tragen, welcher auf Verlangen vorzuzeigen ist. Als Testnachweis anerkannt wird ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test

Der Antigen-Schnelltest darf vor Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer offiziellen Teststation durchgeführt werden. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Ausgenommen von der 3G-Regel im ÖPNV sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler.

Die Einhaltung von 3G in den Bussen der CeBus wird stichprobenhaft durch Kontrolleure sowie durch staatliche Ordnungskräfte kontrolliert. Ein Verstoß gegen die 3G-Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Weitere Informationen und aktuelle Corona-Auflagen sind unter www.cebus-celle.de verfügbar.